Barrierefreiheitserklärung
1. Einleitung
Die Ortsgemeinde Lautzenhausen setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die Regelungen des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP). Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Landesrecht um.
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website lautzenhausen-hunsrueck.de.
2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Technische Barrieren
Unvollständige HTML-Struktur: Beispielsweise werden <h1>-Überschriften nicht konsequent genutzt oder Formularfelder sind nicht korrekt mit
b) Inhaltliche Barrieren
Sprachmischung ohne Kennzeichnung: Einige englische Begriffe oder Abschnitte sind nicht korrekt sprachlich im Code ausgezeichnet.
c) Farb- und Designprobleme
eingeschränkte Skalierbarkeit bei Textvergrößerung: Bei starker Vergrößerung des Textes ohne Veränderung der Fenstergröße kann es zu Überlagerungen oder unvollständiger Darstellung kommen. Besonders betroffen sind Navigationsbereiche und interaktive Elemente wie Formulare. Die Behebung dieser Einschränkungen ist vorgesehen. Im Rahmen künftiger Layout-Optimierungen wird die Darstellung für hohe Zoom-Stufen überarbeitet, um eine uneingeschränkte Nutzung sicherzustellen.
4. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Lautzenhausen ist eine kleine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz mit rund 400 Einwohnern. Die Gemeinde liegt auf einem Hochplateau im schönen Hunsrück und umfasst etwa 495 Hektar Fläche. Neben Wohnbebauung und Privatleben gibt es ein aktives Gemeindeleben mit Vereinen, Gastronomie, kleineren Gewerbebetrieben und Nähe zum Flughafen Frankfurt-Hahn.
Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die Gemeinde Lautzenhausen stellt öffentliche Einrichtungen wie das Gemeindehaus und die Grillhütte zur Verfügung, die Bürgerinnen und Bürger für private Feiern oder Vereinsveranstaltungen buchen können. Die Nutzung dieser Einrichtungen erfolgt nach einer festgelegten Satzung, in der Reservierungsvoraussetzungen, Nutzungszeiten und Reinigungs- sowie Rückgabepflichten geregelt sind. Bei der Gemeinde werden Gewerbeinteressenten bei Standortwahl und Anmeldung unterstützt, und öffentliche Informationen (z. B. Mitteilungsblatt, Gemeindeverwaltung) sowie aktuelle Termine und Angebote sind für Bürger zugänglich über die Website oder durch direkten Kontakt mit der Verwaltung.
5. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.09.2025 erstellt. Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.
6. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Ortsgemeinde Lautzenhausen
Schillerweg 13
55483 Lautzenhausen
Tel. 06543 2654
Mobil 0160 1647887
info@lautzenhausen-hunsrueck.de
Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.
7. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website oder mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die in dieser Erklärung genannte Kontaktstelle wenden. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: schlichtungsstelle@bifg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de